Adobe Stock – Ein Kurzüberblick
Die Einführung in Nutzungsbedingungen und typische Fallstricke im Umgang mit Stockbildern haben wir in unserem Einführungsartikel zusammengefasst. Mit Adobe Stock setzen wir die Serie fort.
Die Adobe Stock – Kollektionen
Adobe Stock bietet 2 Kollektionen an. Neben dem Standardportfolio – mit Fotos, Illustrationen und Vektoren – bietet Adobe Stock eine Premium-Kollektion. Adobe wählt die Premiumbilder nach eigenen Angaben händisch aus.
Die Produkte
Adobe Stock bietet 2 Möglichkeiten Bilder zu erwerben. Neben dem klassischen Einzelkauf können Bilder der Standardkollektion im Monatsabo erworben werden.
Einzelkauf
- alle Kollektionen
- Inkl. Video
- Alle Lizenzen möglich
- Preis der Standardbilder liegt abhängig von Größe bei 49,99 € bzw. 99,99 €
- Premiumkollektion liegt größenabhängig bei 249,99 bzw. 499,99 €
Premium-Bilder verfügen standardmäßig über eine Plus-Lizenz
Monatsabo
- Bestimmte Anzahl von Downloads pro Monat (3-750)
- Nur Standardlizenz (Siehe Lizenzen)
- Nur Standardkollektion (Keine Premiumbilder)
- Übernahme nichtgenutzter Downloads in den Folgemonat (falls Monatspaket weiter besteht)
- Reduzierter Preis für weitere Bilder
Hinweis: Paketangebote haben folgende Einschränkungen:
- Nur als Standardlizenz zur Verfügung
- Nur Zugriff auf Standardkollektion
- Daher ist vor dem Kauf die geplante Verwendung des Bildes zu klären.
Lizenzen: Standard vs. Plus vs. Erweitert
Grundsätzlich sind die Bilder und Grafiken, zeitlich unbegrenzt, weltweit nutzbar. Eine Unterlizenzierung ist nicht zulässig.
Eine Pluslizenz ist eine Standardlizenz mit dem Wegfall der 500.000er Grenze (Gesamtauflage, Zuschauer). Premiumbilder verfügen standardmäßig über eine Plus-Lizenz.
Die Erweiterte Lizenz gestattet den Vertrieb von Produkten und Waren mit dem Bild als Hauptmerkmal. Die Details haben wir in unserer Übersichtstabelle zusammengefasst. Auch ist die Herausgabe von Bildmaterial für Pressezwecke bei dieser Lizenz gestattet. Hier muss aber ein klarer Zusammenhang zwischen Bildnutzung und Berichterstattung bestehen. Ebenso benötigen Sie eine erweiterte Lizenz für Templates oder Vorlagen.
Soziale Medien
Bei unveränderter Nutzung des Bildmaterials:
– Bild muss mit Urheberangabe versehen werden
– Urhebernennung: © Name des Autors – stock.adobe.com
Hinweis: Die Nutzungsbedingungen der Plattform dürfen sich oder einem Dritten keine Alleinrechte oder Eigentumsrechte am Bildmaterial gewähren.
Explizite Verbote
- Verwendung in Logos, Marken, Dienstleistungsmarken
- Pornografische Verwendung von Werken
- Tabakwerbung
- Werbung für Nachtklubs oder ähnliche Geschäfte, so auch Begleitservice oder ähnliche Dienste
- Politische Zwecke
- Verleumderischer Gebrauch oder anderweitig widerrechtliche, beleidigende oder unmoralische Inhalte.
- Nutzung impliziert physische oder geistige Krankheiten
- Redaktionelle Nutzung ohne Urhebernennung
Adobe Stock – Die Risiken
Adobe Stock verlangt bei einer Nutzung von Bildern auf Webseiten „angemessene Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Webseitenbesucher […] herunterladen oder wiederverwenden.“ Diese recht vage Formulierung stellt aus unserer Sicht ein Risiko dar.
Des Weiteren dürfen Bilder nicht auf sozialen Plattformen verwendet werden, die über die Nutzungsbedingungen „Alleinrechte oder Eigentumsrechte“ gewähren. Da sich Bilder auf Plattformen nicht wirklich sicher entfernen lassen und sich Nutzungsbedingungen häufig ändern, besteht auch hier ein Risiko bei der Nutzung von Adobe Stock.
Größere Kunden und Agenturen
- Adobe Stock erlaubt eine Speicherung der Bilder (Datenbank; Netzwerklaufwerk), um sie von Mitarbeitern oder Kunden einsehen zu lassen.
- Unveränderte Bilder dürfen nicht übertragen werden (Mitarbeiter/Vertragspartner)
- Creative Cloud Team: Nutzung nur innerhalb derselben juristischen Einheit mit max. 10 Teammitgliedern
- Unternehmensplan notwendig bei mehr als 10 Nutzern oder mehreren juristischen Einheiten
Adobe Stock – Urhebernennung
- Redaktionelle Nutzung
Pflicht zur Angabe des Urhebers – unabhängig von der Lizenzart
Form: © Name des Autors – stock.adobe.com - Kommerzielle Nutzung
Keine Angabe des Urhebers erforderlich - Siehe auch „Social Media“ – Pflicht zur Angabe bei unverändertem Material
- Hinweis: Besteht Ihr Werk hauptsächlich aus Stockmaterial, dürfen Sie sich nicht als Urheber des Gesamtwerkes angeben
Kauf im Kundenauftrag
- Inhalte sind nicht unterlizenzierbar
- Beziehung Kunde-Agentur
– Übertragung der Lizenz an den Kunde möglich
– Achtung: Sie haften für Fehlverhalten Ihres Kunden - Beziehung Agentur-Dienstleister
– Beispiel: Drucker, Vertriebspartner
– Nutzung nur für Ihren Zweck (Produktion, Vertrieb) - Selbes Bild + neuer Kunde -> Neue Lizenz erforderlich
Standard
- <500.000
- <500.000
- <500.000
- <500.000
- <500.000
- <500.000
- <500.000
- <500.000
- <500.000
- <500.000
Plus
Erweitert
Stand der Informationen: 30. März 2017
Alle Angaben ohne Gewähr.
Wichtige Links zu Adobe Stock:
Die Autoren
Sebastian Deubelli
- Anwalt
- Seit 2013 selbstständig mit eigener Kanzlei
- Schwerpunkt Fotorecht
- Mehr zu Sebastian…
Gunnar Menzel
- Fotograf
- Schwerpunkte: Corporate Photography & Portrait
- Mehr zu Gunnar…
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Urheber Beitragsbild & Social Media Teaser: peshkova / 123RF Lizenzfreie Bilder
One Comment
Norbert Walter
Hallo Gunnar,
was ich weder hier noch bei Adobe ganz verstehe, ist, ob bei dem Standard-Monatsabo auch Videos, 3D-Objekte und Vorlagen beinhaltet sind.
außerdem finde ich – keine konkreten Infos darüber – ob (beispielsweise) ein Bild verändert werden kann und wie in diesem Fall die Urhebernennung zu erfolgen hätte – das ist bei z.B. Fotolia konkret geklärt.
LG,
Norbert