Wir haben 10 Punkte für Sie zusammengetragen, die jeder Nutzer von Bildern für sich prüfen sollte. Insbesondere bei Veröffentlichungen im Internet ist der Betreiber einer Seite in der Pflicht, über die Herkunft der Bilder Auskunft geben zu können.
1. Respektieren Sie die Rechte aller Rechteinhaber und bitten Sie diese um ihre Zustimmung
Erforderlich für die Nutzung eines Fotos ist in erster Linie die Zustimmung des Fotografen bzw. des Inhabers der Nutzungsrechte. Aber auch die Rechte des Motivs (Modell, Kunstwerk, Gebäude, Marke etc.) können für die Nutzung relevant sein.
2. Vertrauen Sie keinem außer den Rechteinhabern
Dabei sind nur die Rechteinhaber befugt einer Nutzung zuzustimmen. Wenn das Modell seine Rechte an den Fotografen durch einen Vertrag über die Weiterverbreitung abgetreten hat (Model-Release oder Property-Release), lassen Sie sich diesen zeigen und sichern Sie sich eine Kopie.
3. Schließen Sie immer eine Vereinbarung über Nutzungsumfang und Vergütung
Vor der Nutzung müssen die verschiedenen Nutzungsrechte vereinbart werden: Handelt es sich um ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte? Für welchen Zeitraum wird das Nutzungsrecht vergeben? Für welches Medium darf ich die Fotos nutzen? Wie hoch ist die Vergütung? Bitte halten Sie sich an diese Vereinbarungen.
4. Nennen Sie stets den Namen des Urhebers und die Art der Lizenz
Der Urheber des Fotos hat das Recht auf Nennung. Er kann bestimmen, ob, wo und mit welcher Bezeichnung er als Urheber des Fotos genannt werden will. Aber auch einige Fotoagenturen bestehen auf einer Nennung. Dies gilt ebenfalls für „Creative-Commons“- lizensierte Fotografien. Gibt es dazu keine konkrete Vereinbarung, muss der Fotograf in unmittelbarer Nähe des Fotos genannt werden.
5. Übersenden Sie dem Fotografen immer ein Belegexemplar der Publikation
Dies ist nicht nur eine nette Geste, sondern sichert Sie nochmals gegen Missverständnisse ab und schützt Sie vor nachträglichen rechtlichen Konsequenzen. Sollten Sie das Bild nur online verwenden schicken Sie dem Fotografen einen Link zu der jeweiligen Seite, auf der das Bild veröffentlicht ist.
6. Hüten Sie sich vor Fotografien von unbekannten Urhebern
Das kann teuer werden. (Be-)nutzen Sie keine Fotos, deren Rechteinhaber Sie nicht kennen oder nicht herausfinden können.
7. Bearbeiten Sie keine Fotografien ohne Zustimmung
Jede Veränderung der Fotografie bedarf der Zustimmung des Urhebers, auch wenn sie noch so gering ist, wie zum Beispiel der Beschnitt eines Bildes.
8. Lizenzbestimmungen: Rechnen Sie nicht mit uneingeschränkter Nutzung
Nach dem Kauf einer Lizenz an einer Fotografie von „Stock-Photo-Agenturen“ ist die unkontrollierte Nutzung nicht selbstverständlich. Meist sind die erworbenen Lizenzen stark eingeschränkt, was die Verbreitung des Fotos, die Größe und den zeitlichen Umfang betrifft. Auch nach erworbener Lizenz ist die Nennung des Urhebers unerlässlich. Wie die genaue Bezeichnung aussehen soll, ist in den jeweiligen Lizenzbedingungen festgelegt. Bitte lesen Sie diese.
9. Vertrauen Sie nicht blind Webdesignern oder Dritten, die Ihre Webseite gestalten
Überprüfen Sie, ob Sie durch die Veröffentlichung Ihrer Webseite nicht gegen Rechte Dritter verstoßen, auch wenn Sie einen Fachmann mit der Erstellung Ihrer Webseite beauftragt haben. Lizenzen können beispielsweise abgelaufen, Nutzungsrechte nicht eingeholt oder der Urheber nicht genannt worden sein. Dies gilt auch für „Baukasten“-Websites wie die von „wix“ oder „1&1“. Sie allein sind für Ihre Webseite verantwortlich und werden im Ernstfall für den Rechteverstoß haftbar gemacht.
10. Verbreiten Sie keine Fotos Anderer über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co.
Auch wenn Sie soziale Netzwerke nur privat nutzen, sollten Sie sicher gehen, dass keine Bilder gepostest werden, deren Rechte Ihnen nicht gehören. Schnell kann ein Bild innerhalb von Sekunden mit tausenden Usern geteilt werden – und die Weiterverbreitung ist nicht mehr aufzuhalten.
Urheber (Beitragsbild): dskdesign – 123RF Stockfoto