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Sebastian Deubelli

Sebastian Deubelli betreibt seit April 2013 seine eigene Kanzlei in Landshut. Er vertritt und berät bundesweit Kreative und ist hier vordergründig im Bereich des Fotorechts zuhause.

2 Comments

  1. Svenbucher991@gmail.com

    In der Veranstaltungsfotografie muss eben auch auf das Bildrecht der einzelnen Personen geachtet werden. Wie Sie anführen, gibt es Veranstaltungen, bei denen die Besucher stillschweigend einwilligen können. Dies sehe ich persönlich vor allem bei Pressekonferenzen oder sportlichen Events. Vielen Dank für Ihren Beitrag.

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  2. Thomas Schwarz

    Ich habe ein öffentliche Veranstaltung (Tanzperformance von Laien) im öffentlichen Raum (Stadtpark – überall Fußgänger, nicht abgesperrt) als Zuschauer (mit ner Spiegelreflexkamera, Stativ etc..) fotografiert und wurde vom Veranstalter (Staatstheater..) genötigt meine Kontaktdaten zu hinterlassen (vorher ließ er mich nicht in Ruhe). Er meinte, er hätte die Teilnehmer der Performance nur auf den eigenen Fotografen hingewiesen aber nicht auf Dritte und daher hielt er sich für haftbar…und behielt es sich vor meine Fotografien zu zensieren. Ich habe es dann sein gelassen, aber es ist nicht das erste Mal dass ich wahrscheinlich Fotografieren durfte aber andere meinten, es wäre ihr Recht mir das Recht zu verweigern. Prinzipiell muss man beachten, dass man als Fotograf zwar Recht haben kann, aber Dritte, gerade heutzutage quasi in Fotoverbot von Menschen ohne vertragliche Grundlage annehmen. Es kostet daher zum Teil enorme Nerven im öffentlichen Raum Personen zu fotografieren, Zeitgeschichte, Journalismus, Kunstfotografier etc.. hin oder her.

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