Spätestens wenn Personen auf Bildern abgebildet sind, sollte man sich Gedanken um den richtigen Umgang mit den Rechten der Person machen. Auch Architekten und Designer haben Rechte, die vor der Veröffentlichung der Bilder geklärt werden sollten. Wir zeigen Dir wann Du ein Release benötigst, beleuchten die rechtlichen Grundlagen und geben Dir Lösungsmöglichkeiten an die Hand.
Wann wird ein Release benötigt?
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Wenn Personen erkennbar im Bild abgebildet sind
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Wenn auf privatem Grund fotografiert wurde
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Wenn innerhalb von Gebäuden fotografiert wurde
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Wenn geschmacksmuster-/designrechtlich geschützte Objekte fotografiert wurden
Personen im Bild erkennbar
Dieser Punkt ist aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet. Daher ist das Release auch von der Person selbst, in Fällen, in denen die abgebildete Person noch nicht geschäftsfähig ist, von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
Zum Punkt der Erkennbarkeit wird in der Praxis darauf abgestellt, ob etwa Arbeitskollegen die Person erkennen würden oder nicht, da es zu weitreichend wäre, würde man darauf abstellen, ob die Person sich selbst wiedererkennt.
Privater Grund und Fotografie innerhalb von Gebäuden
Diese beiden Punkte folgen aus dem Eigentums-/ bzw. Hausrecht, welches sich außer auf Gebäude auch auf private unbebaute Grundstücke erstreckt. Die Unterzeichnung hat hier somit durch denjenigen zu erfolgen, der das Hausrecht innehat.
Zum Punkt „privat“ ist zu erläutern, dass es hier nicht darauf ankommt, ob der Hausrechtsinhaber eine Privatperson oder ein „privates“ Unternehmen ist, sondern vielmehr darauf, ob der Grund und Boden, den man für die Erstellung der Aufnahmen betritt, öffentlich zugänglich ist.
Als Beispiel soll hier auf die BGH Entscheidung „Preußische Schlösser und Gärten“ hingewiesen werden. In der Entscheidung wurde ausgeurteilt, dass auch in Fällen, in denen eine durch Steuergelder finanzierte Stiftung im öffentlichen Interesse Parkanlagen betreibt, Fotoverbote und –maßregeln aufgestellt werden können und somit auch in diesen Fällen, die auf den ersten Blick nicht privat anmuten, eine Genehmigung einzuholen ist.
Siehe dazu auch: Neuschwanstein – Oder wie man Bilder legal veröffentlicht
Geschmacksmuster-/designrechtlich geschützte Objekte
Hier gehören auch eingetragener Marken, die vor allem bei Firmenlogos (Bildmarke) relevant werden können. Zudem fallen hierunter, neben den im jeweiligen Register einsehbaren und daher leicht prüfbaren Rechten, auch Urheberrechte Dritter. Diese können beispielsweise an Designmöbeln und ganz allgemein Alltagsgegenständen bestehen, wenn diese geeignet sind, aus künstlerischer Sicht über das allgemeine Mittelmaß hinauszugehen. Die Rechtsprechung ist hier sehr schwammig, daher raten wir dazu, mit der Frage, ob fotografierte Objekte Urheberschutz genießen und daher problematisch sein können, restriktiv umzugehen.
Releases
Bleibt die Frage welches Release sich nutzen lässt? Jedes Release sollte auf den Inhalt des Auftrags abgestimmt sein. Model und Property Releases unterscheiden sich inhaltlich, so auch kommerzielle Releases und TFP-Releases. Wir haben uns bewusste gegen ein Release-Template entschieden, da inhaltlich immer abgewogen werden muss, welche Rechte vom Model, Architekten oder Designer übertragen werden müssen, um am Ende der Rechtskette, die gewünschten Rechte einräumen zu können.
Beispiel
Wenn der Fotograf vertraglich zu einem kompletten Buy-out verpflichtet ist, sollte das auch in allen Releases ausgeprägt sein. Sprich das Release sollte alle Rechte, unbegrenzt an den Fotografen übertragen. Im Gegensatz dazu würde eine zeitliche oder inhaltliche Einschränkung im Release zu einem „Bruch“ in der Rechtskette führen.
Releases – Woher nehmen
Grundsätzlich läßt sich sagen, dass Stockbildanbieter wie etwa Getty Images oder Fotolia von Ihren Fotografen sehr strikte Releases verlangen. Diese Releases decken meist alle Aspekte ab, um Rechte Dritter erfolgreich an die Stockagentur übertragen zu können.
Solltest Du als Fotograf Haftungsausschlüsse im Vertrag oder komplexere kommerzielle Situationen haben, empfehlen wir die Abstimmung mit einem Anwalt. Hier gibt meist der Vertrag mit dem Kunden die notwendigen Klauseln vor.
In Zusammenarbeit mit Sebastian Deubelli.
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