Rechtssicher, von der Erstellung bis zur Veröffentlichung
Wir haben die wichtigsten rechtlichen Fallstricke für Fotografen zusammengestellt, die eher im „administrativen“ Alltag Probleme bereiten können. Von A wie Angebot bis Z wie Zahlungsziel sollen diese 12 Gebote den Rücken für den kreativen Bereich des Fotografenalltages freihalten.
RELEASES
Für (fast) jedes Motiv, das man fotografieren und veröffentlichen will, wird eine Erlaubnis benötigt. Am besten sichert man sich vor dem Shooting in Form von „Releases“ ab. Das sind schriftliche Einverständniserklärungen über Nutzungsart und -umfang der Rechteinhaber.Es gibt die „Model Releases“ für Personen und die „Property Releases“ für Gebäude und private Grundstücke. Außerdem muss zusätzlich derjenige beachtet werden, der ebenfalls künstlerisch an der Fotografie beteiligt ist.Dies kann beispielsweise der Visagist sein. Mit ihm sollte dann vertraglich eine Nennung oder Nichtnennung vereinbart werden. Bei der Fotografie von Menschenmassen gilt: Nahaufnahmen von einzelnen Personen, die keine besondere Rolle für die Veranstaltung spielen, sind ohne Einwilligung rechtlich problematisch. Wichtig ist, dass die abgebildeten Personen keinen „wesentlichen Bestandteil“ der Fotografie darstellen.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Sie schulden dem Kunden ein Werk. D.h, Sie sollten im Angebot die Leistungen für den Kunden möglichst genau beschreiben. Denkbar wären:- Anzahl der zu liefernden Bilder
- Beispielmotive
- Art der Nachbearbeitung (Bildoptimierung vs. Retusche)
- Ziel der Aufnahmen
- Eingesetztes Equipment
- Weitere Leistungen
- Vergütung
- Regelungen zur Abnahme der Bilder
- Nutzungsrechte
- Ort, Zeit und Dauer der Leistung
- Ausgeschlossene Leistungen
Die Rechteinhaber von Nebenmotiven müssen ebenfalls einverstanden sein. So ist beispielsweise der Marken- oder Geschmacksmusterrechteinhaber von auf dem Foto abgebildeten Turnschuhen ebenfalls in der Lage, gegen die Veröffentlichung und Weiterverbreitung vorzugehen.
Nachdem die Fotografien angefertigt wurden, werden sie meist mit Programmen wie Adobe Photoshop oder Lightroom bearbeitet. Möchte man die abgebildeten Personen retuschieren oder in sonstiger Weise bearbeiten, so muss das Model damit einverstanden sein. Dies kann ebenfalls schriftlicher Bestandteil der Einverständniserklärung (Model Release) sein.
Vor der Nutzung müssen die verschiedenen Nutzungsrechte vereinbart werden: Handelt es sich um ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte? Für welchen Zeitraum wird das Nutzungsrecht vergeben? Für welches Medium darf der Kunde die Fotografien nutzen?
Bitte binden Sie diese Nutzungsbedingungen in Ihrem Angebot ein. Am einfachsten lassen sich Nutzungsbedingungen mit unserem Nutzungsrechte-Generator erstellen.
Der Fotograf sollte in angemessener Höhe vergütet werden. Als Orientierungshilfe für die Berechnung von Fotografenhonoraren kann die Broschüre „Bildhonorare“ der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing dienen.
Nehmen Sie in Ihr Angebot und Ihre Rechnung auf, dass Bilder erst nach der vollständigen Bezahlung genutzt werden können.
Sollte es wider erwarten zu Schwierigkeiten mit dem Kunden kommen, hilft diese Klausel Ihre Rechte durchzusetzen. Zahlt der Kunde nicht, nutzt aber die Bilder, begeht er automatisch eine Urheberrechtsverletzung.
Um Ihre Rechte ggf. durch setzten zu können, setzten Sie bitte ein Zahlungsziel, dass ein konkretes Datum enthält. Verwenden Sie keine Zeitspannen (etwa „Fällig in 14 Tagen nach Rechnungseingang“) oder ähnliches.
Der Urheber einer Fotografie hat das Recht auf Nennung. Er kann bestimmen, ob, wo und mit welcher Bezeichnung er als Urheber des Fotos genannt wird; unabhängig von einer Bezahlung. Denn später wird derjenige als Urheber anerkannt, der dem Anschein nach Urheber ist, solange kein Gegenbeweis erbracht wird.
Für jeden Künstler ist es wichtig, Referenzen zur Kundenakquise vorzuweisen. Die besten Werke sollten dazu genutzt werden, öffentlich für Kunden zu werben. Die Bilder werden dann meist auf der eigenen Webseite oder auf Infomaterial abgebildet. Dies sollte jedoch nicht geschehen, ohne vorher eine schriftliche Erlaubnis von dem Kunden und der dargestellten Person zur Nutzung für Referenzzwecke einzuholen.
Werden in sozialen Netzwerken eigene Fotografien entdeckt, so hat man als ersten Schritt die Möglichkeit, den Betreiber der Plattform auf diese Verletzung aufmerksam zu machen. Aufgrund seiner „Störerhaftung“ ist er in der Pflicht das Bildmaterial zu löschen.
URHEBERRECHTSVERLETZUNG
Durch die Impressumspflicht von Webseiten und Blogs ist der Verantwortliche des Urheberrechtsverstoßes schnell zu ermitteln. Auch in diesem Fall ist der erste Schritt, auf die Verletzung aufmerksam zu machen und die Löschung zu verlangen. Wird dem nicht nachgegangen, so folgt eine Abmahnung, eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche unter anderem auch mit Hilfe der Lizenzanalogie.Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem Fotografen Gunnar Menzel.