Fotolia – Ein Kurzüberblick
Die Einführung in Nutzungsbedingungen und typische Fallstricke im Umgang mit Stockbildern haben wir in unserem Einführungsartikel zusammengefasst. FOTOLIA ist der nächste Anbieter von Stockbildern aus unserer Serie – Wohl bekomms!
Die Fotolia-Kollektionen
Fotolia bietet 3 Kollektionen an. Dabei wird unterschieden in Standard Kollektion, Instant und Infinite.
- Instant stellt Fotos aus Smartphones in einer Kollektion zusammen, Look and Feel eher spontan und eher weniger perfekt.
- Infinite stellt ca. 10% des Gesamtbestandes dar, preislich hebt sich diese Kollektion deutlich ab.
Bei der Bildsuche lassen sich Kollektionen über Filter vorbestimmen. Ausschlaggebend für Kunden wird bei der Kollektions-Wahl das Budget und der Verwendungszweck sein. Nach kurzer Zeit bekommt man ein Gefühl für die Bilder in den jeweiligen Kollektionen und die Wahl fällt recht leicht.
Die Produkte
Fotolia bietet 3 Möglichkeiten Bilder zu erwerben. Neben dem klassischen Einzelkauf per Credit kann ein Monatspaket (ab 5 Downloads pro Monat) und einem Abo (ab 25 Downloads pro Tag) gebucht werden.
Einzelkauf
- alle Kollektonen
- Inkl. Video
- Alle Lizenzen möglich
- Verfall nach einem Jahr
Monatspack
- Bestimmte Anzahl von Downloads pro Monat (25-250)
- Nur Standardlizenz (Siehe Lizenzen)
- Nur Standard & Instant Collection
- Keine Videos
- Kleiner Preisvorteil
- Übernahme nichtgenutzter Downloads in den Folgemonat (falls Monatspaket weiter besteht)
Abonnement
- Bestimmte Anzahl von Downloads pro Tag (5-5.000)
- Nur Standardlizenz (Siehe Lizenzen)
- Keine Videos
- Nur Standard & Instant Collection
- Starker Preisnachlass pro Bild
Hinweis: Beide Paketangebote (Monat, Abo) haben folgende Einschränkungen:
- Nur als Standardlizenz zur Verfügung
- Keine Videos
- Nur Zugriff auf Standard und Instant Collection (Infinite ist ausgeschlossen)
- Daher ist vor dem Kauf die geplante Verwendung des Bildes zu klären.
Lizenzen: Standard vs. Erweitert
Grundsätzlich sind die Bilder und Grafiken, zeitlich unbegrenzt, weltweit nutzbar. Eine Unterlizenzierung oder Übertragung ist nicht zulässig.
Die Erweiterte Lizenz gestattet den Vertrieb von Produkten und Waren mit dem Bild als Hauptmerkmal. Die Details haben wir in unserer Übersichtstabelle zusammengefasst. Auch ist die Herausgabe von Bildmaterial für Pressezwecke bei dieser Lizenz gestattet. Hier muss aber ein klarer Zusammenhang zwischen Bildnutzung und Berichterstattung bestehen. Ebenso benötigen Sie eine erweiterte Lizenz für Templates oder Vorlagen.
Ein weiterer Unterschied ist die Nutzung innerhalb einer Unternehmensgruppe. Die Standardlizenz ist nur für das jeweilige Unternehmen zulässig, bei der erweiterten, die gesamte Unternehmensgruppe.
Soziale Medien
Bilder von Fotolia dürfen nur in sozialen Netzwerken verwendet werden, wenn sie als „Social Media Enabled“ gekennzeichnet sind. D.h.
- der Urheber im Bild enthalten ist und
- die Bildgröße 1.000 x 1.000 Pixel nicht übersteigt
Explizite Verbote
- Verwendung in Logos, Marken, Dienstleistungsmarken
- Pornografische Verwendung von Werken
- Tabakwerbung
- Werbung für Striptease-Lokale oder ähnliche Geschäfte, so auch Begleitservice oder ähnliche Dienste
- Unterstützung politischer Kandidaten
- Verleumderischer Gebrauch oder anderweitig widerrechtliche, beleidigende oder unmoralische Inhalte.
- 1:1 Verwendung auf Plakaten o.ä. in einer Standardlizenz
Fotolia – Die Risiken
Fotolia verlangt bei einer Nutzung von Bildern auf Webseiten „angemessenen Vorkehrungen zu treffen, die das Herunterladen oder die Wiederverwendung des Werks durch Besucher der Website verhindern.“ Diese recht vage Formulierung stellt aus unserer Sicht das größte Risiko einer Bildnutzung dar.
Des Weiteren haften Sie bei der Weitergabe für die lizenzgerechte Nutzung durch Ihren Kunden.
Größere Kunden und Agenturen
Fotolia bietet neben den 3 Standardoptionen diverse erweiterte Optionen an. D.h. für größere Kunden oder Agenturen gibt es in Bezug auf Anzahl der Nutzer, Rechungstellung, Druckauflage, Archivierungsrechte Möglichkeiten aus den üblichen Modellen auszubrechen und individuelle Pakete zu schnüren.
Details dazu finden Sie hier: https://de.fotolia.com/Info/CorporateServices/Overview
Fotolia – Urhebernennung
- Redaktionelle Nutzung
Pflicht zur Angabe des Urhebers
Auf oder neben dem Bild , auch auf einer Referenzseite erscheinen
Form: © Name des Fotografen / Fotolia.com. - Kommerzielle Nutzung
Keine Angabe des Urhebers erforderlich, aber „begrüßt“ - Siehe auch „Social Media“ – Pflicht zur Angabe im Bild
- Hinweis: Besteht Ihr Werk hauptsächlich aus Stockmaterial, dürfen Sie sich nicht als Urheber des Gesamtwerkes angeben
Kauf im Kundenauftrag
- Inhalte sind nicht unterlizenzierbar
- Beziehung Kunde-Agentur
Kauf im Namen des Kunden möglich
Achtung: Sie haften für Fehlverhalten Ihres Kunden - Beziehung Agentur-Dienstleister
Beispiel: Drucker, Vertriebspartner
Nutzung nur für Ihren Zweck (Produktion, Vertrieb)
Standard
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- <500.000
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Erweitert
Stand der Informationen: 26. April 2016
Alle Angaben ohne Gewähr.
Wichtige Links zu Fotolia:
Die Autoren
Sebastian Deubelli
- Anwalt
- Seit 2013 selbstständig mit eigener Kanzlei
- Schwerpunkt Fotorecht
- Mehr zu Sebastian…
Gunnar Menzel
- Fotograf
- Schwerpunkte: Corporate Photography & Portrait
- Mehr zu Gunnar…
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Urheber Beitragsbild & Social Media Teaser: peshkova / 123RF Lizenzfreie Bilder