In Bayern und anderen Bundesländern wird das kulturelle Erbe von Stiftungen oder Verwaltungen übernommen. Diese kümmern sich neben der Erhaltung und Pflege auch um die Verwertung und kommerzielle Nutzung. Wir haben die Bayerische Schlösserverwaltung (BSV) beispielhaft um Hintergrundinformationen gebeten und diese in einem Artikel zusammengefasst.
Neuschwanstein und andere – Eine Einleitung
Um den Zugang zum Thema etwas zu erleichtern, haben wir den Artikel in zwei Teilen verfasst:
1spricht Privatpersonen an. Hier geht es um Erinnerungsfotos und Fotos die nicht kommerziell verwertet werden.
2fasst Informationen für Fotografen zusammen. Bei dieser Gruppe stehen die Auftragsfotografie und die kommerzielle Verwertung im Vordergrund.
Neuschwanstein – Oberer Schlosshof
© Bayerische Schlösserverwaltung www.schloesser.bayern.de
Privatpersonen
Wann benötigt eine Privatperson eine Genehmigung für Fotoaufnahmen?
Für rein private Erinnerungsfotos ist keine Genehmigung notwendig. Eine Genehmigung ist nur notwendig, wenn die Aufnahmen publiziert werden sollen und zwar als vorherige Fotogenehmigung für kulturelle Zwecke. Wenn die Veröffentlichungsabsicht zum Zeitpunkt der Aufnahmen noch nicht bestand, wird die Genehmigung nach Prüfung aber auch nachträglich erteilt.
Bei Fotoaufnahmen in Innenräumen muss zwischen den Sehenswürdigkeiten unterschieden werden, in denen ein generelles Fotoverbot (nämlich Schlösser und Burgen, die nur im Rahmen einer Führung besichtigt werden können) herrscht, und den Sehenswürdigkeiten, in denen Fotografieren ohne Blitz und Stativ erlaubt ist. In Innenräumen mit Fotoverbot oder wenn Stativ oder Blitz benötigt werden, ist eine Prüfung und gegebenenfalls Genehmigung erforderlich.
Dürfen diese Bilder veröffentlicht werden (z.B. Flickr, 500px, Facebook, Twitter)?
Private Erinnerungsfotos dürfen auf privaten Seiten von Facebook, Google+, Twitter und auf privaten Homepages veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung auf Fotoportalen (wie etwa Flickr oder 500px) ist hingegen nicht gestattet bzw. muss gesondert genehmigt werden.
Dürfen Stative benutzt werden?
Stative dürfen in Innenräumen wegen konservatorischer Anforderungen nur nach vorheriger Genehmigung eingesetzt werden.
Was sind die häufigsten Fragen, die von Privatpersonen an Sie gerichtet werden?
Am häufigsten wird nach den Bedingungen für Hochzeitsfotos gefragt. Private Erinnerungsfotos – auch Hochzeitsfotos – sind immer und genehmigungsfrei dort möglich, wo kein generelles Fotoverbot besteht. Private Hochzeitsshootings von professionellen, gewerblich tätigen Fotografen sind nur in den Parkanlagen und nicht im Innenbereich der Schlösser möglich.
Zusammenfassung
- Privatpersonen brauchen in der Regel keine Fotogenehmigung.
- Eine kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
- Soziale Netzwerke wie etwa Facebook, Twitter und Google+ sind OK.
- Bildportale wie etwa Flickr 500px sind tabu.
- Stative in Innenräumen bitte vorher genehmigen lassen.
Berufsfotografen
Bitte beachten Sie zwei unterschiedliche Komponenten in diesem Kontext. Ähnlich der Trennung von Auftrag und Nutzungsrechten benötigen sie in der Regel zwei kostenpflichtige Genehmigungen:
- Fotoerlaubnis
- Freigabe zur kommerziellen Verwertung (Reproduktionsgenehmigung).
Für welche Aufnahmen wird eine Genehmigung benötigt?
Für alle Aufnahmen, die vom Grund der Schlösserverwaltung angefertigt werden sollen.
Wann kann ich ohne Genehmigung fotografieren?
Die gewerbliche Nutzung von Staatsgrund ist ohne Genehmigung nicht erlaubt, insofern ist das Fotografieren für einen gewerblich tätigen Fotografen in unseren Liegenschaften ohne vorherige Genehmigung nicht möglich. Eine nachträgliche Fotogenehmigung ist in Ausnahmefällen aus Kulanz möglich. Rein private Erinnerungsfotos sind natürlich auch für einen Berufsfotografen genehmigungsfrei möglich (s.o.), insoweit kommt er ja seiner beruflichen Tätigkeit nicht nach.
Warum ist eine Genehmigung kostenpflichtig?
Kostenpflichtig ist lediglich das Fotografieren für gewerbliche Zwecke. Die Einschränkung für gewerbliche Foto- oder Filmaufnahmen ist deshalb gerechtfertigt, weil der Gewerbetreibende damit Geld verdienen will. Es ist ein enormer finanzieller Aufwand erforderlich, die Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Schlösserverwaltung zu erhalten. Legitimerweise hat die Verwaltung deswegen auch selbst ein Interesse daran, die kommerzielle Verwertung von Fotografien ihrer Gebäude und Parkanlagen selbst vorzunehmen und folglich eine solche Nutzung ggf. nur gegen Entgelt zu gestatten. Die Schlösserverwaltung nimmt damit die Interessen des Steuerzahlers wahr.
Dass die Bayerische Schlösserverwaltung dies auch rein formal-juristisch darf, beruht auf einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2010 und zuletzt auf dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.08.2014, die Verfassungsbeschwerde verschiedener Interessenvertreter u.a. der freien Fotografen gegen diese „Sanssouci-Entscheidung“ abzulehnen.
Wofür werden die Mittel verwendet?
Die Mittel fließen in den Staatshaushalt und kommen somit mittelbar auch wieder dem Erhalt und der Präsentation der Sehenswürdigkeiten zugute.
Sie verwalten auch Seen – was muss in diesem Umfeld beachtet werden?
Auf und an den Seen gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie in den Parkanlagen. Eine Übersicht zu den verwalteten Liegenschaften finden sie im Internet unter http://www.schloesser.bayern.de/
Welche Vorlaufzeit benötigen Sie für eine Fotogenehmigung?
Nach Möglichkeit ca. 2 Wochen, in Ausnahmefällen und bei einfachen Standardfällen ist eine Genehmigung auch mit einem Vorlauf von 3 Arbeitstagen möglich.
Welche Kosten fallen für eine Fotogenehmigung an?
Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich u.a. nach der Prominenz des gewählten Motivs, nach dem Verwendungszweck der Aufnahme und der Höhe des technischen und personellen Aufwands. Die Kosten werden auf Anfrage mitgeteilt, wobei verbindliche Aussagen zur anfallenden Gebühr erst nach Prüfung des Antragsformulars getroffen werden können.
Kann die Genehmigung für einen Zeitraum ausgestellt werden? (z.B. für 30 Tage um etwa bei Architekturaufnahmen wetterunabhängig zu sein)
Dies ist im Außenbereich nach Rücksprache mit der zuständigen Außenverwaltung möglich.
Neuschwanstein – Südfassade
© Bayerische Schlösserverwaltung www.schloesser.bayern.de
Wie wird der Zutritt geregelt?
Nach individueller Vereinbarung mit der zuständigen Außenverwaltung.
Ist ein Zutritt außerhalb der Öffnungszeiten möglich?
Nach Rücksprache mit der zuständigen Außenverwaltung kann dies teilweise ermöglicht werden. Teilweise sind Fotoaufnahmen aus organisatorischen Gründen überhaupt nur außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich. Dadurch entstehende Personalkosten müssen allerdings vom Antragsteller getragen werden.
Wie erfolgt die Begleichung der Gebühren?
Nach Rechnungsstellung durch die Verwaltung, die die Genehmigung erteilt.
Muss ich eine Berufshaftpflicht nachweisen?
Nein, ein Nachweis wird vor einer Genehmigung nicht verlangt, aber eine ausreichende Versicherung ist Vertragsbestandteil.
Unterstützen Sie Fotografen/Agenturen bei der Abschätzung möglicher Gebühren für die Angebotslegung einer Produktion?
Die Gebühren werde mit dem Antragsteller im Vorfeld besprochen, bevor eine Genehmigung erteilt wird. Die Prüfung des Antrages auf eine Fotogenehmigung ist kostenlos.
Was muss ich beachten, wenn ich die Werke verwerten möchte? (z.B. Eigendruck Kalender, Verkauf über eine Bildagentur, Weitergabe an die Presse)
Das Verfahren wird in der Fotogenehmigung geregelt. In der Regel muss bei der Bayerischen Schlösserverwaltung, Hauptverwaltung in München, eine Reproduktionsgenehmigung eingeholt werden. Dies geht unkompliziert dieses Online-Formular:
http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotoarch/kontakt.asp
Welche Gebühren fallen dafür an?
Die jeweils aktuelle Preisliste für Reprogebühren kann auf der Homepage eingesehen werden:
http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotoarch/preisliste.pdf
Darf ich die Bilder als Referenz auf meiner Webseite verwenden?
Prinzipiell ja, allerdings ist auch hierfür eine Reprogenehmigung der Bayerischen Schlösserverwaltung nötig. Die Gebühren sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
Erhält die BSV ein Nutzungsrecht?
Ja, Vertragsbestandteil der Fotogenehmigung ist die Zusendung von je einer Belegaufnahme zur freien Veröffentlichung in den Publikationen der BSV.
Darf ich bei Innenaufnahmen zusätzlich Lichtquellen nutzen?
Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt von den jeweiligen konservatorischen Bedingungen ab.
Kann ich für die BSV arbeiten oder Bilder anbieten?
In Einzelfällen werden Fotos von externen Fotografen mit allen Rechten angekauft. In der Regel wird der eigene Bedarf aber durch Hausfotografen abgedeckt.
Zusammenfassung
- Das Fotografieren und die Verwertung sind genehmigungs- und gebührenpflichtig.
- Planen Sie Ihr Projekt im Detail und sprechen Sie mindestens 2 Wochen vor dem Shooting mit der BSV.
Weiterführende Links
BSV allgemein
http://www.schloesser.bayern.de/index.htm
Service
Fotogenehmigung
http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotogenehm/fotogenehm.htm
http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotogenehm/fotogenehm.htm#zustaendig
http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotogenehm/fotogenehm.htm#antrag
http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotogenehm/fotogenehm.htm#genehm
Fotoarchiv/Reproduktionsgenehmigung
http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotoarch/kontakt.asp
http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotoarch/fotoarch.htm
Ansprechpartner/Außenverwaltungen
http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/ueberuns/organis/org_av.htm
Urheber (Beitragsbild): © Bayerische Schlösserverwaltung
www.schloesser.bayern.de
5 Comments
bk
Wie ist der Satz „… die vom Grund der Schlösserverwaltung angefertigt werden sollen“ zu interpretieren? Dass die Bilder, die ich vom Grundstück aus mache, diesen Vorschriften unterliegen ?
Oder die Bilder auf denen der Grund zu sehen ist, also auch eine Landschaftsaufnahme von einem z.B. mehreren Kilometern entfernt liegenden Standtpunkt, auf dem das Schloss zu sehen ist?
Gunnar Menzel
Uns ging es um den Grund, der verwaltet wird. Dazu gehören aber auch u.U. die umliegenden Wälder und ggf. Seen. Sprich es besteht das Risiko, trotz einiger Entfernung sich auf dem Grund der Schlösserverwaltung zu befinden.
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Daniel
schon mal etwas von der Panoramafreiheit in Deutschland gehört? Die gilt auch in Bayern.
Gunnar Menzel
Hallo Daniel, die Panoramafreiheut hat eben auch ihre Grenzen, insbesondere wenn man sich auf auf dem Grund der Schlösserverwaltung befindet.