Wahl der Stockagentur anhand der Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen von Stockagenturen sind schwer zu durchschauen. Wie die Urhebernennung zu erfolgen hat, welcher Verwendungszweck zulässig ist und wie die Weitergabe an den Kunden erfolgen kann, stellt viele vor Rätsel.
rights-managed.de wird in einer Artikelserie die Nutzungsbedingungen für verschiedene Stockagenturen beleuchten und in eine übersichtliche Form bringen. Zusätzlich begleiten wir die Serie mit Webinaren, in denen wir die Lizenzen ausgewählter Stockagenturen im Detail besprechen.
Welche Stockagentur ist die Richtige?
Bei der Wahl einer Stockagentur sollten neben Bildsprache und Preis auch die eingeräumten Nutzungsrechte und Pflichten beachtet werden. So nützt es oft wenig, wenn ich Bilder für eine Printkampagne nutzen kann, eine Nutzung bei Facebook oder Instagram aber komplett ausgeschlossen ist. Auch kann es einfach unpraktisch sein, in jedes Bild den Urheber einzukopieren, nur um den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Agentur zu genügen.
Lost in Translation: Royalty Free vs. Rights Managed
Es gibt zwei große Unterteilungen im Bildmarkt: RF (Royalty Free) und RM (Rights Managed)
- RF oder Royalty Free sind Bilder, die auf eine Mehrfachnutzung lizenziert werden. Falsch übersetzt werden sie oft lizenzfrei genannt. Diese Bezeichnung ist auf verschiedenen Ebenen falsch. Bilder lassen sich ohne Nutzungsbedingungen nicht legal nutzen. Sprich jede Bildnutzung setzt eine Lizenzierung voraus. RF-Bilder werden meist sehr weitreichend lizenziert und sind aufgrund der Bildsprache meist im Massenmarkt angesiedelt. Daraus ergibt sich ein geringer Preis. Oder andersherum: Bilder, die oft verkauft werden sollen, müssen ein breites Spektrum ansprechen und sind entsprechend generisch fotografiert, was häufig als Hauptkritikpunkt bei dieser Sektion genannt wird.
- Bilder der „Rights-Managed-Kategorie“ werden für den jeweiligen Verwendungszweck lizenziert. D.h. es muss dem Bildkäufer klar sein, wie lange, in welcher Region und wofür er das Bildnutzen möchte. Die genaue Eingrenzung erklären wir im nächsten Punkt (8 Dimensionen der Nutzungsrechte).
Der wichtigste Unterschied zu RF-Bildern stellt eine mögliche exklusive Nutzung dar. D.h. RM-Bilder lassen sich so lizenzieren, dass nur der Lizenznehmer dieses Bild nutzen kann, was eine Mehrfachnutzung für ein anderes Produkt ausschliesst. Eine Exklusivnutzung ist für RF-Bilder nicht möglich. Grob könnte man RM-Bilder als exklusiver bezeichnen, was mit höheren Lizenzkosten verbunden ist. Für den Bildnutzer sind die Lizenzbedingungen deutlich enger gefasst.
Grundlagen Nutzungsrechte
Bei der Nutzung von Fotos sollten die wichtigsten Punkte, die sich aus dem Urheberrecht ergeben, bekannt sein.
- Nur der Urheber kann Rechte zu Nutzung an Fotos der Illustrationen einräumen. Eine Stockagentur handelt im übertragenen Sinne in dessen Auftrag und ist berechtigt anderen diese Nutzung zu lizenzieren.
- Jede Nutzung kann auf 8 Dimensionen bei der Nutzung eingeschränkt sein.
Sie müssen für jedes genutzte Bild diese Einschränkungen kennen. Für Sie würde das konkret bedeuten, dass Sie pro Bild die zulässige Nutzungsdauer, mögliche Verwertungsarten etc pp. im Blick haben. Sollte es zu einer ungerechtfertigten Nutzung kommen, haften Sie dafür, dass Sie das Bild veröffentlicht haben. Stockagenturen erleichtern dieses Lizenzmanagement etwas, da sie meist standardisierte Nutzungsbedingungen haben.
8 Dimensionen der Nutzungsrechte
Nutzungsrechte können in folgenden Dimensionen gestaltet werden:
1. Räumliche Nutzung – Wo?
- Wo dürfen die Bilder genutzt werden?
- Meist regionale Eingrenzungen (z.B. Deutschland oder Europa)
- Auch möglich: DE-Domains
- Ohne Einschränkungen = weltweit
2. Zeitliche Beschränkung – Wie lange?
- Wie lange dürfen die Bilder genutzt werden?
- Meist eine Nutzungsdauer (z.B. 1 Woche oder 3 Jahre)
- Auch möglich: eine spezifische Ausgabe (z.B. Dezember 2018)
- Ohne Einschränkungen = zeitlich unbegrenzt
- Stockagenturen schränken die Nutzung zeitlich meist nicht ein.
3. Medien / Verwertungsarten – Wofür?
- Wofür dürfen die Bilder verwendet werden?
- Meist spezifische Produkte (z.B. Flyer, Webseite, Produktverpackungen, TV, DVD oder Titelbilder)
- Aber auch Limitierung auf eine Anzahl: Auflage von 20.000 Stück
- Ohne Einschränkungen = keine Eingrenzung auf bestimmte Arten
- Die Lizenzart gibt die möglichen Verwertungsarten vor.
4. Rechte Dritter – Releases?
- Wer muss einer Nutzung zustimmen?
– Personen (Persönlichkeitsrechte)
– Andere Urheber (z.B. Bild im Bild)
– Markeninhaber (z.B. Coca Cola)
– Designer (z.B. Eames Chair)
– Architekten (z.B. Allianz Arena München)
– Property (z.B. Hausrecht etwa Grundstück) - Stockagenturen weisen meist Releases/Freigaben aus.
5. Exklusivität – Nur ich?
- Dürfen andere das Werk nutzten?
- Typische Eingrenzung:
– Einfache Nutzungsrechte
– Exklusiv; jedoch Fotograf darf zur Eigenwerbung Bilder verwenden
– Komplettes Buyout (kein Anderer – auch der Fotograf nicht) - RF-Bilder sind per se nicht exklusiv nutzbar
- Für RM-Bilder sind teilweise Exklusivlizenzen verfügbar
6. Urhebernennung – Von wem?
- Muss ich den Fotografen nennen?
- Bezug: Pflicht zur Urhebernennung nach § 13 S.2 UrhG.
- Nennung unabhängig von der Nutzungsart
- Urheber kann angeben wie die Nennung zu erfolgen hat
- Möglichkeit zum Verzicht durch den Urheber in den Nutzungsrechten
- Stockagenturen weisen meist aus, wie die Nennung zu erfolgen hat.
7. Unterlizenzierung – Weitergabe?
- Darf ich anderen das Bild überlassen?
- Beschränkung etwa auf Nutzungsarten, Kunden oder verbunden Unternehmen
- Stockagenturen schließen eine Unterlizenzierung meist aus.
8. Recht auf Bearbeitung
- Darf ich das Bild verändern?
- Normalerweise darf das Werk nicht verändert werden.
- Stockagenturen sichern meist das Recht zur Bearbeitung zu.
Typische Fallstricke im Umgang mit Stockbildern
Standard vs. Erweiterte Lizenz vs. Abos
Die meisten Stockagenturen bieten zwei Lizenzen an, die sich in den Nutzungsrechten unterscheiden. Standardlizenzen decken 95% Prozent der Bedürfnisse ab: Bilder suchen, kaufen, nutzen, fertig.
Meist sind in diesem Lizenzpaket die wichtigsten Nutzungsarten inkludiert (Online, Social Media, Print) enthalten jedoch meist mengenmäßige Obergrenzen. So kann die Nutzung für Printprodukte enthalten sein, jedoch mit einer Auflagen-Obergrenze von 500.000 Stück.
Erweiterte Lizenzen heben diese Obergrenzen auf und erleichtern die Nutzung im Agenturumfeld (etwa Mehrplatznutzung). Wir werden in unserer Serie die Unterschiede klar herausstellen und übersichtlich darstellen.
Abos sind eine Weiterentwicklung der ersten beiden Punkte. Bei Standardlizenzen und erweiterten Lizenzen erfolgt die Lizenzierung auf Bildebene, sprich pro Bild muss eine Transaktion stattfinden. Abos erlauben es meist, den gesamten Stock gegen eine monatliche Gebühr zu nutzen. D.h. bei einem hohen monatlichen Bildbedarf verringert sich der administrative Aufwand sowie die Kosten massiv. Die Bindung an diese Stockagentur ist natürlich höher, wenn man sich „sorglos“ aus deren Bilderpool bedienen kann. Wichtig beim Abomodell sind die Bedingungen für Bildnutzung nach der Kündigung. Es ist natürlich bei den meisten Agenturen ausgeschlossen, Bilder auf Vorrat zu laden und erst weit nach der Kündigung zu nutzen (Projekt während der Abozeit)
Mehrplatznutzung in Agenturen
Ein häufiger Fehler: Ein Bild gekauft, auf den Server geladen und alle Kollegen können es nutzen. Einige Stockagentur schliessen etwa in ihrer Standardlizenz eine Speicherung auf einem Server aus. Teilweise darf nur ein Kollege mit den Bildmaterial arbeiten und nicht zwei gleichzeitig. Achten Sie daher bei der Wahl der Agentur auf das richtige Lizenzmodell (Standard vs. Erweitert) oder wählen eine Stockagentur, die diese Einschränkung nicht vornimmt.
Redaktionelle Nutzung
Bilder, die Marken oder andere Rechte Dritte beinhalten, werden meist nur für eine redaktionelle Nutzung freigeben. D.h. Sie dürfen dieses Bildmaterial zur Bebilderung von Artikeln verwenden; eine Nutzung in Flyern, zur Verkaufsförderung in Onlineshops oder Präsentationen sind ausgeschlossen. Achten Sie beim Kauf des jeweiligen Bildes unbedingt auf diese Einschränkung.
Nutzungsbeschränkungen
Gehen Sie bei den meisten Stockagenturen davon aus, das Sie die Bilder für folgende Anwendungen nicht verwenden dürfen:
- Pornografie
- Verleumdung
- Rassistische und andere diskriminierende Äußerungen
- Für Logos und Marken (Foto wird Bestandteil eines Logos, einer Marke)
Vorschaubilder
Es versteht sich von selbst, dass Layoutbilder nicht öffentlich verwendet werden dürfen.
Portraits oder Bilder mit Models
Die Nutzungsbedingungen von Microstockagenturen grenzen die Nutzung die Fotos mit Personen meist zusätzlich ein. D.h. selbst wenn ein Modelrelease vorliegt und eine kommerzielle Verwertung zulässig ist, dürfen Sie das Bild nur in Grenzen verwenden. Suggeriert Ihre Werbung etwa, dass die abgebildete Person ein medizinisches Produkt (z.B. Fußpilzsalbe) nutzt oder eine bestimmte Meinung vertritt, verlangen Agenturen meist einen gesonderten Hinweis. Dieser sollte enthalten, dass das Bild ein Model abbildet und das Bild nur zur Illustration dient. Teilweise wird so eine Nutzung komplett ausgeschlossen.
Urhebernennung
Stockagenturen weisen sehr konkret aus, wann und wie Sie den Urheber und die Quelle angeben müssen. In der Regel muss bei einer redaktionellen Nutzung – als im Rahmen einer Berichterstattung – der Urheber genannt werden. Im kommerziellen Umfeld wird meist darauf verzichtet. Bei der Nutzung in Social Media gibt es teilweise Beschränkungen bei der Bildgröße und Pflicht zur Angabe des Urhebers.
Folgende Artikel der Serie sind derzeit verfügbar:
- #1 – iStockphoto.com
- #2 – FOTOLIA
- #3 – Thinkstock
- #4 – Shutterstock
- #5 – Getty Images
- #6 – Adobe Stock
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