Wozu brauchen Sie Nutzungsrechte?
Der Fotograf als Urheber von Fotografien hat sämtliche Rechte für die Verwertung. Eine Verwertung wäre etwa eine Veröffentlichung im Internet, Nutzung in einer Broschüre oder das Posten bei Facebook oder Twitter. Diese Verwertungsrechte werden vom Fotografen eingeräumt und sind kein automatischer Bestandteil bei einer Beauftragung. Es ist also empfehlenswert vor der Annahme des Angebots mit dem Fotografen über Nutzungsrechte zu sprechen. Im weiteren Sinne räumt auch eine Bildagentur Nutzungsrechte ein.
Welche Dimensionen der Nutzung gibt es?
Unabhängig davon, wer die Lizenz zur Nutzung einräumt, lassen sich verschiedene Aspekte der Nutzung abgrenzen.
Zeitlich
Die Nutzung eines Bildes kann unbegrenzt oder auf einen bestimmten Zeitraum eingeräumt werden. Denkbar wäre auch eine Limitierung auf ein Ereignis, etwa einer Ausgabe bei einem Magazin o.ä. Sollte gar keine Einschränkung erfolgen, werden die Lizenzen „zeitlich unbegrenzt“ vergeben.
Räumlich
Bei der räumlichen Beschränkung der Nutzung wird meist der regionale Bezug zur Nutzung hergestellt. So kann die Nutzung auf Deutschland, Europa oder weltweit eingeräumt sein. Bei einer „räumlich unbegrenzten“ Lizenzierung steht einer weltweiten Nutzung nichts im Wege.
Inhaltlich
Neben den oben genannten Punkten ist eine Eingrenzung auf Nutzungsmedien üblich. Es ist möglich, die Nutzung für Presse oder Magazine, Online Medien (z.B. Webauftritt), Werbung und soziale Netzwerke (z.B. Facebook, Twitter) zu unterscheiden. Am weitreichendsten wäre hier das Recht zur „inhaltlich unbegrenzten“ Nutzung.
Exklusivität vs. einfache Nutzungsrechte
Wünscht der Kunde das ausschließliche Nutzungsrecht oder mit anderen Worten, der Fotograf darf keinerlei weitere Lizenzen vergeben, spricht man von einer exklusiven Nutzung. Sollte diese sogar die Verwendung für den Fotografen ausschließen, sprechen wir auch von einem „kompletten Buyout“. Am weitesten verbreitet ist die „einfache Nutzung“. D.h. der Kunde darf die Bilder normal nutzen, der Fotograf kann jedoch weitere Lizenzen vergeben.
Kosten
Als Faustformel lässt sich festhalten: Je weitreichender und exklusiver die Nutzungsrechte sind, desto höher fallen die Honorare aus. Daher gilt es einen vernünftigen Kompromiss zwischen Nutzungsrechten und beabsichtigter Nutzung zu finden. Einen detaillierten Überblick zu den Honoraren und einer tieferen Differenzierung von Nutzungsarten erlaubt die Broschüre Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft für Foto-Marketing (MFM). Diese wird jährlich aktualisiert und kann auch als App bezogen werden.
One Comment
Claudia
Hallo Sebastian,
ich bin eine interessierte Zuhörerin deiner Podcast Serie und finde als Fotografin (Quereinsteiger) deine Themen sets sehr informativ und spannend. Den Nutzungsrechte Generator habe ich auch bereits des öfteren genutzt, stelle mir aber z.B. hinsichtlich der Unterlizensierung die Frage, ob der Lizenznehmer bei erlaubter Unterlizensierung jegliches Recht weiter geben darf oder auch nur das, welches ich ihm eingeräumt habe. D.h. wenn ich die Lizenz auf Merchandiseprodukte (z.B. Tassen) ausgeräumt habe, darf er dann einem Dritten gegenüber dieses Recht einräumen? Doch wohl nicht, denn dann wäre die ganze Nutzungsrechteauflistung von mir ja für die Katz und würde umgangen werden können.
Ich würde mir in einer gesonderten Podcastfolge die Erläuterung zu den einzelnen Nutzungsrechten wünschen und auch mal eine grobe Preisvorstellung, die einem verdeutlicht, was man als Honorar nehmen kann, wenn einzelne Lizenzen vergeben werden. Verdoppelt sich das Honorar oder kommt es auf das Nutzungsrecht an, wie handhaben die anderen Kollegen das?
Ich wünsche dir noch weiterhin viel Spass und Erfolg mit deinem Podcast. Bin stets auf eine neue Folge gespannt…
Gruß aus Köln,
Claudia