Shutterstock – Der Dritte im Bunde
Neben der Getty-Familie mir iStock, Thinkstock und GettyImages und der zu Adobe gehörenden Fotolia, ist Shutterstock das dritte Schwergewicht auf dem Markt der Microstockagenturen. Wir empfehlen wie immer unseren Einleitungsartikel und bereiten in diesem Artikel die Nutzungsbedingungen von Shutterstock in gewohnter Weise auf – natürlich mit Übersichtstabelle.
Update: 16. Juni 2021
Die Produkte
Bei Shutterstock kann der Nutzer nur zwischen Bildpaketen (ab 5 Bilder) und Abos wählen. Wobei bei den Bildpaketen nochmals in Pakete mit Zugriff auf alle Dateigrößen und Zugriff auf kleine und mittlere Dateigrößen unterschieden wird. D.h. wer nur Online Fotos benötigt bekommt mit der zweiten Option mehr als Doppelt so viele Bilder für den gleichen Preis (ab 12 Bilder). Beide Optionen sind an einen User gebunden.
Bei den professionellen Abos gibt es Teampakete mit 750 Bildern pro Monat, bei denen die Anzahl der Arbeitsplätze (User) bestimmt werden kann (2, 3-10 oder 11 und mehr). Des Weiteren gibt es individuelle Konzernlösungen.
Erweiterte Lizenzen lassen sich auch im Paket ab 2 Bilder erwerben.
Hinweis: In den Einzel-Abonnement sind keine erweiterten Lizenzen enthalten.
Hinweis: Sie benötigen eine erweiterte Lizenz, wenn Sie Fotos für die Dekoration von Geschäftsräumen nutzen wollen.
Was dürfen Sie nicht?
- Bilder in Logos, Unternehmenskennzeichen, Marken oder Dienstmarken verwenden
- Verwendung in pornografischer, diffamierender oder rechtswidriger Weise
- Portraits für Tabakwerbung, Partnerschaftsdienste, Begleitservice o.ä., im politischer Kontext/Wahlwerbung oder im medizinischem Kontext (psychische, physische Behinderungen, medikamentöse Behandlung)
Urhebernennung
- Pflicht bei redaktioneller Nutzung
Form: Name des Künstlers/Shutterstock.com - Wenn „geschäftlich vertretbar“: Handelsartikel oder Produktionen
Form: Bild(er), die mit Lizenz von Shutterstock.com verwendet werden. - Auf Lesbarkeit achten (Farbe, Platzierung, Schriftgröße)
Redaktionelle Nutzung
- Redaktionelle Nutzung erlaub nur eine einmalige Nutzung soweit die Verbreitung unbegrenzt erfolgt
- Mehrmalige Nutzung zulässig, sofern sie der Illustration des Inhalts dient und im gleichen Kontext wie der Ursprungsartikel wieder erfolgt
- Keine Nutzung für Broadcasting
- Mengenbegrenzung beachten: 500.000 Auflage
- Hinweis: Einige Bilder enthalten Sperrvermerke (regional, Branchen); ggf. auch in den Metadaten
Anzahl der Nutzer
- Bildlizenz gebunden an eine natürliche Person
- Möglichkeit „Team Mitgliedschaft“ (begrenzt auf Anzahl der Teammitglieder) oder „Premier Account“ (unbegrenzte Anzahl von Users) abzuschliessen
- Im Falle einer Beschäftigung wird der Arbeitgeber als Lizenznehmer betrachtet
Merchandise & Co.
- Neben dem Bild müssen weitere „kreatives Material oder Funktionselemente“ enthalten sein
- Kein Verkauf von Wanddekoration
Standard
- < 500.000
- < 500.000
- < 500.000
- < 500.000
- < 500.000
- < 500.000
- < 500.000
- < 500.000
- < 500.000
- < 500.000
Erweitert
Hinweis: Die Begrenzung auf <500.000 gilt auch bei „Out of Home“ Kampagnen – hier dann Impressions.
Hinweis: Einschränkungen Merchandise – Siehe oben
Stand der Informationen: 16. Juni 2021
Alle Angaben ohne Gewähr.
Wichtige Links zu Shutterstock:
Die Autoren
Sebastian Deubelli
- Anwalt
- Seit 2013 selbstständig mit eigener Kanzlei
- Schwerpunkt Fotorecht
- Mehr zu Sebastian…
Gunnar Menzel
- Fotograf
- Schwerpunkte: Corporate Photography & Portrait
- Mehr zu Gunnar…
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Urheber Beitragsbild & Social Media Teaser: peshkova / 123RF Lizenzfreie Bilder